Verkauf einer Immobilie in Florida als „Fallmanager“ für (gerichtlich) bestellte Betreuer
Problemstellung: Häufig kommt es nicht vor, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer eine Immobilie in Florida zu bewerten und zu verkaufen bzw. weiter zu bewirtschaften hat.
Wenn der Fall eintritt, steht man als Betreuer oft vor einer Herausforderung, sich das neue Rechtsgebiet zu erarbeiten, Dokumente zu beschaffen und in ihrer Feinheit zu verstehen, Kontakte aufzubauen, die die Teile der Abwicklung übernehmen können … und das Risiko, dass man aus Unwissenheit einen oder mehrere wichtige Punkte übersieht, die sich anschließend als Verteuerung bzw. ernsthaftes Hindernis bis zur Haftungsfrage herauskristallisieren.
Lösung: Beauftragung eines Fallmanagers
Es ist nicht unbedingt die dankbarste Aufgabe, aber es ist eine sehr wichtige Aufgabe, die ausländischen Vermögenswerte einer nicht mehr für sich selbst handelnden Person bestmöglich zu behandeln und, falls die Entscheidung getroffen wurde, zu helfen sie zu verkaufen.
Diese Aufgabe verlangt Anstand, Respekt und Fingerspitzengefühl sowie natürlich das entsprechende Organisationstalent und Fachwissen.
Dienstleistung für den gerichtlich bestellten Betreuer
Jeder Fall ist ein bisschen anders und deswegen gilt es, auf individuelle Punkte einzugehen. Damit Sie als potenzieller Auftraggeber eine grobe Vorstellung haben, wie der Ablauf sich gestaltet, ein paar Stichpunkte:
- informelles Vorgespräch zum persönlichen Kennenlernen sowie Kennlernen der Ausgangslage
- Organisation eines Wertgutachtens durch einen lizenzierten Gutachter
- Organisation geeigneter Handwerker zur Herstellung eines verkaufsgeeigneten Zustandes (Schönheitsreparaturen), ggf. weitere verkaufsfördernde und/oder wertsteigernde Maßnahmen, sofern sie verhältnismäßig sind
- Organisation eines lizenzierten Immobilienmaklers zum bestmöglichen Verkauf der Immobilie
- Organisation einer lizenzierten Immobilienübertragungsagentur
- Organisation eines zertifizierten Steuerberaters für ggf. die Beantragung der Steuernummer und Abgabe der Steuererklärung (FACTA) in den USA bezüglich des Hausverkaufs
- Prüfung und Hilfe beim Verstehen der US-Dokumente rund um den Verkauf der Immobilie – beispielsweise Kaufverträge, Machbarkeitsstudie, Umweltstudie, Steuerbescheid, Tax Lien, Tax Deed
- Überwachung von Fristen und Zahlungen in Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie
- Hilfe beim Bezahlen der örtlichen Dienstleister und Hilfe beim Empfangen des Verkaufserlöses in Deutschland.
Vergütung des Fallmanagers
Als Fallmanager arbeiten wir grundsätzlich erfolgsorientiert.
Das heißt: Bis auf eine Anzahlung zur Unterstreichung der Ernsthaftigkeit wird unser Honorar erst mit dem erfolgreichen Verkauf fällig. Das kommt den gerichtlich bestellten Betreuern zugute, da sie somit kapitalschonend für ihre Mandantschaft arbeiten lassen. Die Höhe hängt vom Wert der Immobilie, der voraussichtlichen Schwierigkeit und vom Umfang der gewünschten Tätigkeit ab.
Nach dem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie als gerichtlich bestellter Betreuer eine individuelle Dienstleistungs- und Vergütungsvereinbarung als konkretes Angebot. Diese kann bei Gericht zur Genehmigung vorgelegt werden.
Dienstleistungen Dritter werden direkt vom Eigentümer bzw. dem gerichtlich bestellten Betreuer bezahlt. Als Fallmanager sind wir beim internationalen Zahlungsverkehr unterstützend behilflich.
Soweit möglich wird darauf hingewirkt, dass Dritte aus dem Verkaufserlös bezahlt werden. Das sind die Immobilienübertragungsagentur, die Makler, die amtlichen Gebühren und ggf. Steuerschulden.
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